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1 zahlbar
zahlbar a подлежа́щий упла́те; подлежа́щий опла́теzahlbar in drei Monaten подлежа́щий опла́те [сро́чный] че́рез три ме́сяца (напр., о ве́кселе), zahlbar werden подлежа́ть упла́те [опла́те]zahlbar bei... подлежи́т опла́те (тако́й-то фи́рмой), zahlbar in Landeswährung подлежи́т опла́те в ме́стной валю́теzahlbar подлежа́щий опла́те; подлежа́щий упла́те; с платежо́м -
2 zahlbar
adjподлежащий уплате; подлежащий оплатеzahlbar in drei Monaten — подлежащий оплате ( срочный) через три месяца (напр., о векселе)zahlbar werden — подлежать уплате ( оплате)zahlbar bei... — подлежит оплате ( такой-то фирмой)
См. также в других словарях:
Zahlbar — Zahlbar, adj. et adv. von zahlen, fähig, oder verbunden, gezahlet oder bezahlet zu werden. Ein Wechsel ist zahlbar, wenn die Zeit, zu welcher die Zahlung in demselben bestimmt worden, vorhanden ist, welches man auch verfallen nennet. Zahlbare… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Zählbar — Zählbar, adj. et adv. von zählen, fähig, gezählet, der Zahl nach bestimmt zu werden; im Gegensatze des unzählbar … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
zählbar — überschaubar; abzählbar * * * zahl|bar [ ts̮a:lba:ɐ̯] <Adj.> (Kaufmannsspr.): fällig zu zahlen: die Summe ist zahlbar zum 1. April; zahlbar bei Erhalt, binnen zehn Tagen. * * * zahl|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass es bezahlt werden kann od.… … Universal-Lexikon
zahlbar — za̲hl·bar Adj; meist präd, Ökon; (von einer Rechnung o.Ä.) so, dass sie zum genannten Termin gezahlt werden muss: zahlbar binnen drei Wochen ≈ fällig … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
aller Orten zahlbar — seltener Vermerk auf ⇡ Wechseln, der infolge der zwingenden wechselgesetzlichen Vorschrift über die Angabe des Zahlungsortes nur hinsichtlich der gerichtlichen Zuständigkeit für die Wechselklage Bedeutung hat, die dann bei jedem beliebigen… … Lexikon der Economics
Banken — Banken, Anstalten zur Vermittelung des Geld und Kreditverkehrs. Übersicht des folgenden Artikels: Die B. dienen in der Regel einem doppelten Zweck. Sie können einmal zur Regelung und Verbesserung des Zahlungswesens dienen, wie die Giro ,… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Mikroskōp — (v. griech. mikros, »klein«, und skopein, »schauen«; hierzu Tafel »Mikroskope« mit Text), optisches Instrument, das sehr kleine Gegenstände dem Auge vergrößert darstellt. Eine konvexe Linse (s. d.) von kurzer Brennweite (Lupe), die einen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Bank [2] — Bank (Hdlgsw.), eine auf Rechnung mehrerer Personen od. des Staates errichtete Anstalt, welche mit Geld Geschäfte macht, d.h. gegen Hinterlegung von Geld, Werthpapieren od. werthvollen Gegenständen od. auch gegen Bürgschaft Credit gewährt, den… … Pierer's Universal-Lexikon
Kasse — Geldkasse; Geldkasten; Geldschublade; Ladenkasse; Geldkassette; Kassa (österr.); Staatsfinanzen; Staatshaushalt; Staatssäckel (umgangssprachlich); Staatsetat; … Universal-Lexikon
Giroverkehr — ist ein Geschäftszweig der heutigen Banken, der im wesentlichen in der Vermittelung von Zahlungen (Girozahlungen) unter den Kunden der Bank (Kontoinhabern) durch Ab und Zuschreiben im Bankbuch auf Grund von Depositen und Guthaben erfolgt. Er… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Scheck — I. Begriff:Anweisung des Ausstellers an seine Bank, eine Zahlung an den Schecknehmer zu leisten. Er darf nur auf eine Bank gezogen werden (passive ⇡ Scheckfähigkeit). Der Sch. ist ein Wertpapier. Rechtsgrundlage: Scheckgesetz (ScheckG) vom… … Lexikon der Economics